Abfindungen - Informationen zum öffentlichen Dienst
Abfindungen
(Quelle: Ratgeber "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst", Steuer-ABC)
Abfindungszahlungen aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind seit dem 1.1.2006 grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig.
Bis zum 31.12.2005 waren solche Abfindungen bis zu folgenden Freibeträgen steuerfrei:
- grundsätzlich 7.200 Euro,
- 9.000 Euro nach Vollendung des 50. Lebensjahres und nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit,
- 11.000 Euro nach Vollendung des 55. Lebensjahres und 20-jähriger Betriebszugehörigkeit.
Bei Überschreiten des Freibetrages ist lediglich der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
|
Tipp:
Steuerfreibeträge geltend machen
Wurde die Abfindung noch vor dem 1.1.2006 vertraglich vereinbart oder durch ein Arbeitsgericht erwirkt, bietet der Gesetzgeber eine Übergangsregelung: Bei Zahlung bis zum 31.12.2007 kann der Arbeitnehmer noch die bisher geltenden Steuerfreibeträge im Rahmen der Höchstbeträge geltend machen. |
Weitere Informationen zum Thema:
N.N.