Arbeitsplatzgestaltung

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro
N e u : Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung
Der Ratgeber ist nicht nur
"FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.
Unsere Link-TIPPs zum Geld: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes I www.einkaufsvorteile.de I
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Arbeitsplatzgestaltung
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Der Rücken schmerzt, die Augen brennen, die Konzentration schwindet. An diesen Symptomen eines falsch eingerichteten Arbeitsplatzes hat niemand Interesse, am allerwenigsten die dort Beschäftigten. Im öffentlichen Dienst sind Büroarbeitsplätze nicht eben selten, und es muss nicht immer der Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen sein, damit das Arbeitsschutzgesetz seine Anwendung findet. Es geht ganz banal um die Ergonomie des Sitzens, um Bildschirmarbeit mit strahlungsarmen und flimmerfreien Monitoren, um die richtige Beleuchtung. Das Arbeitsschutzgesetz, die Bildschirmarbeitsverordnung und schließlich die für den öffentlichen Dienst unmittelbar geltenden EU-Arbeitsschutz-Richtlinien geben hier die Richtung vor.
... für Schwangere
Schwangere stehen von Anfang an am Arbeitsplatz unter besonderem Schutz. Sie müssen so beschäftigt werden – auch nach der Entbindung –, dass sie keinen Gefahren ausgesetzt sind. Kann der Arbeitgeber ein eventuelles Gesundheitsrisiko nicht selbst einschätzen, klärt dies die Aufsichtsbehörde ab und bestimmt gegebenenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen (§ 2 MuSchG, § 1 MuSchRiV). Die Erfordernisse sind nicht abschließend aufgeführt und richten sich hauptsächlich nach dem Arbeitsplatz und der Tätigkeit. Das mindeste, was ein Arbeitgeber organisieren kann, ist ein Ruheraum, der auch während der Arbeitszeit aufgesucht werden kann, wenn es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist (§ 5 MuSchBV). Auf die Umsetzung von Vorsichtsmaßnahmen sollten Schwangere schon zu ihrem eigenen Schutz bestehen, auch wenn dies Auswirkungen auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes oder den Aufgabenbereich haben sollten. Aus der eingeschränkten Beschäftigung oder gar einem Beschäftigungsverbot dürfen ihr keine Nachteile, weder finanziell noch in Bezug auf die Karriere, entstehen (§ 11 MuSchG). Zur Arbeitsplatzgestaltung gehört schließlich auch die Regelung der Stillzeiten (§ 7 MuSchG). Unabhängig davon müssen die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes eingehalten werden.
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Buchtipps: jeder Ratgeber nur 7,50 Euro
Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:
- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst
- Die Beihilfe
- Die Beamtenversorgung
- Gesundheit von A bis Z
- FrauenSache im öffentlichen Dienst
- Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte
- Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
- BerufsStart im öffentlichen Dienst
- Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.
Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter