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Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro
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Der Ratgeber ist nicht nur
"FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.
Unsere Link-TIPPs zum Geld: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes I www.einkaufsvorteile.de I
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Seit 1967 gibt es in den USA ein Gesetz zum Schutz vor Altersdiskriminierung. Danach dürfen weder im Lebenslauf noch in einem Bewerbungsgespräch Altersangaben gemacht werden. Selbst ein Foto liegt der Bewerbung nicht bei, weil es das Gesetz so will und sich diese Antidiskriminierungsvorschriften in der Bevölkerung gut eingeprägt haben (Interview in der „Süddeutschen Zeitung" v. 17./18. Juli 2004 mit Hanne Schweitzer, der Vorsitzenden des Vereins gegen Altersdiskriminierung, Köln). Nun muss wirklich nicht alles übernommen werden, was aus Amerika kommt, aber in Bezug auf die Chancengleichheit würde ein solches Gesetz auch hierzulande Sinn machen. Vor allem, wenn eine Bewerbung nur mit dem Nachnamen versehen ist, läge der Überraschungseffekt mit Sicherheit auf Seiten der Bewerberin.
In einer Broschüre des dbb über „Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung" wird übrigens darauf hingewiesen, dass „Lichtbilder (bei einer Bewerbung) eigentlich nicht notwendig (sind), ... sie erzeugen eher Analogschlüsse und Vorurteile, die eine objektive Beurteilung ... beeinträchtigen können". Bewerbungsschreiben, heißt es darin auch, „sollen kurz, prägnant und auf die wesentlichen Punkte beschränkt sein, aber auch Aufschluss über die Gründe geben, die ... zu der Bewerbung veranlasst haben". Anhand eines Lebenslaufes wird die „Kontinuität und Zielausrichtung", „Beharrlichkeit und Ausdauer" sowie die „fachliche Qualifikation" einer Bewerberin beurteilt. Schulzeugnissen wird eher für die Negativauswahl Bedeutung beigemessen bzw. werden sie als relativ unwichtig benannt, je länger Schulzeit oder Examen zurückliegen. Arbeitszeugnisse sind vor allem hinsichtlich einer Beurteilung über „Dauer und Inhalt der Tätigkeit" von Interesse für einen potentiellen Arbeitgeber. Wissen ist Macht. Dieser Satz gilt nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitnehmerinnen. Von einem klaren Anforderungsprofil, das im Rahmen eines Personalentwicklungskonzepts erstellt werden sollte, können Frauen bei der Vorbereitung ihrer Bewerbung profitieren und sich genau informieren:
- Um welche Stelle handelt es sich?
- Welche Zielsetzung hat die Stelle?
- Welche Qualifikationen und Erfahrungen sind notwendig?
- Wer ist die Vorgesetzte, der Vorgesetzte?
- Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unterstellt?
- Wer ist Vertreterin oder Vertreter für diese Stelle?
- Wieviele MitarbeiterInnen arbeiten in der Abteilung/dem Team?
- Welche Befugnisse und Vollmachten bestehen für die Stelle?
- Welche Tätigkeiten werden im einzelnen an dem Arbeitsplatz ausgeübt?
- Welche Kontakte mit welchen Stellen sind notwendig?
- Von wem werden die Aufgaben gestellt und wie erfolgt die Beaufsichtigung?
- Wie wird das Arbeitsergebnis überprüft?
- Welche Formen der Zusammenarbeit sind erwünscht?
- Wird teamorientiert gearbeitet?
Die schriftliche Bewerbung ist die Visitenkarte. Stellen Sie Ihre Fähigkeiten dar – Sie wissen doch, was Sie wollen. Ihre Qualifikation passt auf die ausgeschriebene Position, ohne Über- aber auch ohne Untertreibung: Sie haben Organisationstalent, können selbstständig arbeiten und sind kommunikationsfähig, Sie sind teamfähig, z. B. durch Erfahrungen mit einer Projektarbeit. Auch die Teilnahme an Fortbildungen, zu dem Frauenseminare oder Workshops gehören können, ist in einer Bewerbung erwähnenswert.
Unser Online-Tipp
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Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:
- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst
- Die Beihilfe
- Die Beamtenversorgung
- Gesundheit von A bis Z
- FrauenSache im öffentlichen Dienst
- Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte
- Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
- BerufsStart im öffentlichen Dienst
- Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.
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