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Elterngeld

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

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Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


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Elterngeld

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Es ist eben doch nicht alles Gold, was glänzt. Und eigentlich müsste sich die Empörung beim Thema Elterngeld auf den Wegfall des Erziehungsgeldes konzentrieren statt darauf, ob nun Väter zwei Monate ein Kind versorgen oder nicht. Ein Nebenkriegsschauplatz, der davon ablenkt, dass es nach zwölf bzw. 14 Monaten heißt: Aus, finito – basta. Doch von vorne: Am Anfang war Frau Schmidt. Die SPD-Familienministerin hatte alles vorbereitet, kam aber mit ihrer Idee eines Elterngeldes nicht durch. Dafür ging es bei Frau von der Leyen um so schneller. Die Koalitionsregierung will ab 2007 Elterngeld für zwölf Monate in Höhe von 67 Prozent des bisherigen Nettoverdienstes (mindestens 300, höchstens 1.800 Euro netto) an den zuhause bleibenden Elternteil bezahlen. 14 Monate werden es, wenn ein Vater der Arbeitswelt zwei Monate abschwört. Es soll möglich sein, sich nur die Hälfte des Elterngeldes über den doppelten Zeitraum auszahlen zu lassen. 

Beim Erziehungsgeld, das noch bis Jahresende gilt, bekommen Eltern entweder den Regelbetrag (300 Euro monatlich) für die ersten beiden Lebensjahre ihres Kindes oder ein Budget (450 Euro im ersten Lebensjahr pro Monat). Dafür dürfen die Einkommen bestimmte Beträge nicht überschreiten. Durch den Wandel von der kindbezogenen Sozialleistung zur elternbezogenen Lohnersatzleistung verschlechtern sich Nichtverdienerinnen, die bisher 24 Monate 300 Euro Erziehungsgeld bekamen, Normal und Gutverdienende, deren Bezug „mangels Bedürftigkeit" auf sechs Monate begrenzt war, profitieren vom Elterngeld. 

Sonderregelungen: Väter oder Mütter dürfen einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, aber nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, sonst entfällt das Elterngeld. Alleinerziehende haben Anspruch auf die zwei zusätzlichen Monate, da sie quasi für beide Elternteile erziehen. 

Wenn zwischen zwei Geburten keine Zeit bleibt, um wieder in den Beruf zurückzukehren, gibt es einen „Geschwisterbonus" bei der Einkommensberechnung. 

Die Grünen-Bundestagsfraktion bezweifelt im übrigen die Wirksamkeit des Elterngeldes. „Wenn Eltern nach einem Jahr ohne finanzielle Unterstützung und ohne Betreuungsmöglichkeiten für ihr Kind dastehen", laufe dieses Angebot ins Leere. Für viele Mütter werde überhaupt erst durch eine gute Infrastruktur bei der Kinderbetreuung die Möglichkeit geschaffen, Kindererziehung und Beruf zu vereinbaren. 

 
So rechnet die Bundesregierung
Alleinverdiener, Ehepaar, ein Partner verdient 3.500 Euro brutto im Monat, der andere Partner ist nicht erwerbstätig, sondern betreut ein Kind. 

Vor der Geburt des zweiten Kindes hat der erwerbstätige Ehepartner (Steuerklasse II) rund 2.330 Euro netto. Zusammen mit dem Kindergeld stehen der Familie netto 2.480 Euro zur Verfügung. Übernimmt der nicht erwerbstätige Partner weiterhin die Betreuung, erhält die Familie den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro und verfügt damit – zusammen mit dem Kindergeld für das zweite Kind – über 2.950 Euro. Das sind knapp 20 Prozent mehr als vorher. Reduziert der bisher erwerbstätige Partner seine Tätigkeit um gut ein Viertel und verdient netto 600 Euro weniger, erhält er ein Elterngeld von rund 400 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld hat die Familie rund 2.430 Euro monatlich zur Verfügung und damit fast 100 Prozent des vorherigen Einkommens. 

Alleinerziehende, Erwerbseinkommen 2.400 Euro brutto, bisher kinderlos. Vor der Geburt des Kindes war die Steuerklasse I maßgebend. Das Nettoeinkommen lag bei knapp 1.500 Euro. Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld in Höhe von gut 1.000 Euro. Zusätzlich steht der Mutter Wohngeld in Höhe von rund 120 Euro zu sowie Unterhaltsleistungen von 127 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld hat sie rund 1.400 Euro im Monat. Diese Leistung erhält sie als „echte Alleinerziehende" 14 Monate lang. 

Ehepaar, beide berufstätig, vor der Geburt des Kindes verdient der eine 2.300 Euro brutto, der andere 1.600 Euro brutto. 

Das Ehepaar hat die Steuerklassen II und V, ihr gemeinsames Nettoeinkommen beläuft sich auf etwa 2.540 Euro. Nach der Geburt des Kindes bekommt der weniger verdienende Partner knapp 630 Euro Elterngeld, bedingt durch die Anhebung der Ersatzrate bei kleinen Einkommen. Das Nettoeinkommen aus Nettolohn, Elterngeld und Kindergeld von fast 2.500 Euro entspricht nahezu dem vorherigen Einkommen. Wenn der andere Partner nach einigen Monaten die Betreuung übernimmt, entsteht folgende Rechnung: Das Elterngeld für den besser verdienenden Partner beträgt etwa 1.150 Euro. Der Partner, der nun als Alleinverdiener mit Steuerklasse III in den Beruf zurückkehrt, bekommt netto gut 1.250 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld liegt das verfügbare Einkommen über 2.550 Euro, als gut 50 Euro mehr als in den Vormonaten. 

Teilen sich die Partner die Betreuung, halbieren sich beide Bruttoeinkommen. Beim besser verdienenden Partner sinkt der Nettolohn um 840 Euro, sein Elterngeld entspricht 67 Prozent des Einkommensverlustes und damit gut 560 Euro. Beim anderen Partner sinkt das Nettoeinkommen um rund 200 Euro. Daraus resultiert ein Elterngeld von unter 300 Euro, so dass hier aber der Mindestbetrag von 300 Euro gezahlt wird. Insgesamt erhält das Paar 860 Euro Elterngeld über einen Zeitraum von 7 Monaten. Zusammen mit dem Kindergeld sind das rund 2.510 Euro. 

Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 2.300 Euro brutto. Mit der Steuerklasse IV/ IV stehen jedem vor der Geburt des Kindes rund 1.440 Euro netto zur Verfügung. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von ca. 965 Euro. Durch den Wechsel in Steuerklasse III erhöht sich das Nettoeinkommen des erwerbstätigen Partner auf 1.700 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld hat die Familie damit netto 2.830 Euro, fast 100 Prozent ihres vorherigen Einkommens. 


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