kopf

Kinderbetreuungskosten

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

N e u :  Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung

Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


Unsere Link-TIPPs zum Geld: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes I www.einkaufsvorteile.de I


.

Zurück zur Übersicht des Ratgebers "FrauenSache im öffentlichen Dienst"

.

Kinderbetreuungskosten

.

Eltern sollen – rückwirkend zum 01.01.2006 – zwei Drittel der Aufwendungen für die Kinderbetreuung, höchstens 4.000 Euro pro Jahr und Kind bis zum 14. Lebensjahr, steuerlich geltend machen können. Die Regelung wirkt sich nicht auf den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld aus. Bislang gab es den erwerbsbedingten Betreuungsfreibetrag. Alle Betreuungskosten, die 1.548 Euro pro Kind überstiegen, konnten steuerlich geltend gemacht werden. Nun wird die Absetzbarkeit von den jeweiligen Lebensverhältnissen abhängig gemacht. 

Für Kinder von 3 bis 6 Jahren können zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens aber 4.000 Euro, geltend gemacht werden. Bei Kindern bis zu 14 Jahren wird zwischen Familien unterschieden, in denen beide Eltern arbeiten und erwerbstätigen Alleinerziehenden bzw. Familien mit einem Erwerbstätigen. Alleinerziehende und Doppelverdiener können zwei Drittel der Kosten – wiederum höchstens 4.000 Euro – absetzen. Alleinverdienende haben diesen Steuervorteil nur bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren. Dafür können sie, wie auch Alleinerziehende, Betreuungskosten als haushaltsnahe Kinderbetreuung geltend machen. Kompliziert, kompliziert. Es sieht momentan so aus, als ob Alleinerziehende am meisten von der Regelung hätten, während Alleinverdiener-Ehen schlechter wegkommen. 

 
Geht die Rechnung auf?
Betragen die Betreuungskosten jährlich 6.000 Euro, lassen sich 4.000 Euro von der Steuer absetzen, 2.000 Euro tragen die Erziehenden selbst.
Betragen die Betreuungskosten 1.000 Euro, sind 666 Euro absetzbar, 333 Euro tragen die Erziehenden selbst.
 
 

Wichtig ist vor allem, dass alle Ausgaben nachgewiesen werden können. Betreuungskosten sind z. B. Kindergarten-, Hort- und Krippenbetreuung, Tagesmutter oder auch Au-Pair-Mädchen. Auch die Beschäftigung einer Babysitterin wird angerechnet, wenn die Ausgaben nachzuweisen sind.

.


Einfach Bild anklicken
Buchtipps: jeder Ratgeber nur 7,50 Euro 

Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


Rund ums Geld
Einfach Bild
anklicken
Hier finden Sie auf 312 Seiten alles Wichtige zum Einkommen und zur Bezahlung im öffentlichen Dienst. Für nur 7,50 Euro der richtige Wegbegleiter für Tarifkräfte, Beamte
sowie Auszubildende und Rentner.
>>> hier bestellen
  top
Home | www.rund-ums-geld-im-öffentlichen-dienst.de | Impressum   © 2012 Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V.