Kapitel .8, Teil 20: Beihilfe in Sachsen-Anhalt
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Antragsgrenzen & Fristen
Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Beihilfebemessungssätze
Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Berücksichtigungsfähige Angehörige und Lebenspartner
Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Eigenbehalte / Zuzahlungen / Kostendämpfungspauschalen / Belastungsgrenzen
Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
NEU: Kostendämpfungspauschale ab 2014
Die Kostendämpfungspauschale beträgt in den Besoldungsgruppen
Von der Erhebung der Kostendämpfungspauschale sind folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Beamtinnen und Beamte in Elternzeit,
2. Waisen,
3. Beihilfeberechtigte, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind),
4. Hinterbliebene im Jahr des Todes der oder des verstorbenen Beihilfeberechtigten und
5. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit Mindestruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetzes und ihre Hinterbliebenen.
Die Erhebung der Kostendämpfungspauschale entfällt für Aufwendungen für Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen und für Aufwendungen wegen dauernder Pflegebedürftigkeit.
Bei Teilzeitbeschäftigten werden die Beträge im Verhältnis wie die Arbeitszeit vermindert; für Versorgungsempfänger beträgt die Kostendämpfungspauschale 70 % sowie für Witwen bzw. bei eingetragenen Lebensgemeinschaften 40% der oben genannten Beträge. Zusätzlich vermindern sich die jeweiligen Beträge um 25 Euro für jedes berücksichtigungsfähige Kind.
Pflegebedürftigkeit
- Ambulant
- Stationär
Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
Rehabilitation / Anschlussheilbehandlung / Kur
Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")
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mehr zu: Ausgabe 2014
- Kapitel .1: Der öffentliche Sektor
- Kapitel .2, Teil 1: Tarifrecht und Entgelttabellen für den öffentlichen Dienst
- Kapitel .2, Teil 2: Ausgewählte Regelungen des TVöD
- Kapitel .2, Teil 3: Wegweiser zu den Entgelttabellen für den TVöD (Bund und Kommunen)
- Kapitel .2, Teil 4: Neues Tarifrecht für die Beschäftigten der Länder
- Kapitel .2, Teil 5: Auszubildende im öffentlichen Dienst
- Kapitel .3, Teil 10: Besoldungsrecht in Bremen
- Kapitel .3, Teil 11: Besoldungsrecht in Hamburg
- Kapitel .3, Teil 12: Besoldungsrecht in Hessen
- Kapitel .3, Teil 13: Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Kapitel .3, Teil 14: Besoldungsrecht in Niedersachsen
- Kapitel .3, Teil 15: Besoldungsrecht in Nordrhein-Westfalen
- Kapitel .3, Teil 16: Besoldungsrecht in Rheinland-Pfalz
- Kapitel .3, Teil 17: Besoldungsrecht im Saarland
- Kapitel .3, Teil 18: Besoldungsrecht in Sachsen
- Kapitel .3, Teil 19: Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt
- Kapitel .3, Teil 1: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen in Bund und Ländern
- Kapitel .3, Teil 20: Besoldungsrecht in Schleswig-Holstein
- Kapitel .3, Teil 21: Besoldungsrecht in Thüringen
- Kapitel .3, Teil 2: Allgemeines zu Bezügen und Einkommen im öffentlichen Dienst
- Kapitel .3, Teil 3: Wegweiser zu den Besoldungstabellen in Bund und Ländern
- Kapitel .3, Teil 4: Besoldungsrecht des Bundes
- Kapitel .3, Teil 5: Besoldungsrecht der Postnachfolgeunternehmen
- Kapitel .3, Teil 6: Besoldungsrecht in Baden-Wuerttemberg
- Kapitel .3, Teil 7: Besoldungsrecht in Bayern
- Kapitel .3, Teil 8: Besoldungsrecht in Berlin
- Kapitel .3, Teil 9: Besoldungsrecht in Brandenburg
- Kapitel .4, Teil 1: Arbeitszeit und Urlaub von Beamten und Arbeitnehmern
- Kapitel .4, Teil 2: Altersteilzeit im öffentlichen Dienst
- Kapitel .5: Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld
- Kapitel .6: Nebentätigkeitsrecht für Beamte und Tarifbeschäftigte
- Kapitel .7, Teil 1: Rente, Zusatzversorgung, Beamtenversorgung und Private Versorgung
- Kapitel .7, Teil 2: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
- Kapitel .7, Teil 3: Beamtenversorgung in Bund und Ländern
- Kapitel .7, Teil 4: Aktuelles aus Bund und Ländern
- Kapitel .7, Teil 5: Die staatliche Riester-Förderung für Arbeitnehmer und Beamte
- Kapitel .8, Teil 10: Beihilfe in Brandenburg
- Kapitel .8, Teil 11: Beihilfe in Bremen
- Kapitel .8, Teil 12: Beihilfe in Hamburg
- Kapitel .8, Teil 13: Beihilfe in Hessen
- Kapitel .8, Teil 14: Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
- Kapitel .8, Teil 15: Beihilfe in Niedersachsen
- Kapitel .8, Teil 16: Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
- Kapitel .8, Teil 17: Beihilfe in Rheinland-Pfalz
- Kapitel .8, Teil 18: Beihilfe im Saarland
- Kapitel .8, Teil 19: Beihilfe in Sachsen
- Kapitel .8, Teil 1: Gesundheitsversicherung, Pflege und Beihilfe
- Kapitel .8, Teil 20: Beihilfe in Sachsen-Anhalt
- Kapitel .8, Teil 21: Beihilfe in Schleswig-Holstein
- Kapitel .8, Teil 22: Beihilfe in Thüringen
- Kapitel .8, Teil 2: Die Pflegeversicherung
- Kapitel .8, Teil 3: Private Krankenversicherung
- Kapitel .8, Teil 4: Das Beihilferecht des Bundes, Teil 1
- Kapitel .8, Teil 5: Das Beihilferecht des Bundes, Teil 2
- Kapitel .8, Teil 6: Beihilferegelungen in den Ländern
- Kapitel .8, Teil 7: Beihilfe in Baden-Württemberg
- Kapitel .8, Teil 8: Beihilfe in Bayern
- Kapitel .8, Teil 9: Beihilfe in Berlin
- Kapitel .9: Soziales und Familie
- Kapitel 10: Steuern von A bis Z
- Kapitel 11: Stichwortverzeichnis und Autorenübersicht
- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst (Ausgabe 2014) - Übersicht
- Vorspann: DBW - Zusammenschluss der SELBSTHILFEEINRICHTUNGEN für den öffentlichen Dienst