Kapitel 4, Teil 19: Besoldungsrecht in Thüringen

 

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Thüringen – Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31. August 2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung übertragen. Der Freistaat Thüringen hat diese Gesetzgebungskompetenz genutzt und ein eigenes vollständig neues Besoldungsgesetz ab 1. Juli 2008 erlassen. Wesentliche Änderung ist dabei das Abrücken von den bisherigen Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt) sowie die Abschaffung der Besoldungsgruppe A 2. Zudem wurde die bisherige Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut. Weiterhin wurde zuletzt zum 1. Oktober 2011 die Besoldung um 1,5% angepasst. Im Jahr 2012 erfolgte die nächste Anpassung zum 1. April 2012 um 1,9% zzgl. eines Sockels in Höhe von 17 Euro/Anwärter 6 Euro. Die Tabellenwerte ab 1. April 2012 finden Sie auf diesen beiden Seiten.

Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/thueringen

Besoldungstabelle A – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Für das erste und zweite Kind erhöht sich der Familienzuschlag um je 110,59 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 333,49 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 6,14 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 30,74 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 24,59 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 18,44 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 106,37 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 111,40 Euro

Besoldungstabelle B – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Mehr Informationen zur Besoldung in Thüringen finden Sie unter: www.besoldungstabelle.de


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