Kapitel 4, Teil 17: Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt

 

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Sachsen-Anhalt – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Sachsen-Anhalt hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden. Dies sieht u.a. eine Abkehr vom Besoldungsdienstalter hin zu Erfahrungsstufen bei gleichem Aufbau wie beim Bund vor. Beim Überleitungsrecht wurde jedoch ein wesentlich komplizierterer Weg gewählt. Zudem hat das Land einige Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetze verabschiedet. Für das Jahr 2011 hatte dies eine Linearanpassung von 1,5 Prozent zum 01.04. zum Inhalt. Im Jahr 2012 erhalten die Beamtinnen und Beamten weitere 1,9 Prozent zzgl. eines Sockelbetrages von 17 Euro. Die Tabellenwerte ab 01.01.2012 finden Sie auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,90 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 320,63 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 um je 5,11 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro.

Die Besoldungstabellen für Sachsen-Anhalt aktualisieren wir jeweils im Internet: www.besoldungstabelle.de/sachsen-anhalt

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 


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