Kapitel 4, Teil 19: Besoldungsrecht in Thüringen

 

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Thüringen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern die eigenständige
Regelungskompetenz für die Besoldung übertragen. Der Freistaat Thüringen hat diese Gesetzgebungskompetenz genutzt und ein eigenes vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 erlassen. Wesentliche Änderung ist dabei das Abrücken von den bisherigen Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt) sowie die Abschaffung der Besoldungsgruppe A 2. Zudem wurde die bisherige Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut. Weiterhin wurde zuletzt zum 01.10.2011 die Besoldung um 1,5 Prozent angepasst. Im Jahr 2012 erfolgte die nächste Anpassung zum 01.04.2012 um 1,9 Prozent zzgl. eines Sockels in Höhe von 17 Euro/Anwärter 6 Euro. Die Tabellenwerte ab 01.04.2012 finden Sie auf dieser Seite.

Besoldungstabelle A – ab 01.04.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 01.04.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Für das erste und zweite Kind erhöht sich der Familienzuschlag um je 110,59 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 333,49 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 6,14 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 30,74 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 24,59 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 18,44 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 106,37 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 111,40 Euro

Die Besoldungstabellen für Thüringen aktualisieren wir jeweils im Internet: www.besoldungstabelle.de/thueringen

Besoldungstabelle B – ab 01.04.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.04.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.04.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.04.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.04.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.04.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 


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