Entgelt nach dem TVöD, TV-L, BAT und MTArb
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Entgelt
Das Entgeltsystem für Tarifbeschäftigte des Bundes ist vollkommen neu strukturiert worden. An die Stelle der bisherigen Vergütung für Angestellte und des bisherigen Lohnes für Arbeiterinnen und Arbeiter tritt einheitlich das Tabellenentgelt nach TVöD.
Zu den Regelungen der §§ 12 bis 25 (Abschnitt III) des TVöD sowie zu den §§ 10, 17 und 18 des TVÜ-Bund hat das BMI am 8. Dezember 2005 das Rundschreiben "D II 2 / 220 210-2/0 " herausgegeben, das wir in diesem Kapitel als Grundlage unserer Erläuterungen verwendet haben.
Link-TIPPs: www.tarif-oed.de I www.tarifvertragoed.de I
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