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Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

N e u :  Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung

Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


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Um dieses besondere Arbeitszeitmodell sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu beneiden. In der Privatwirtschaft muss der Arbeitgeber erst noch gebacken werden, der einer Arbeitnehmerin ein Jahr frei gibt und das Gehalt zum großen Teil weiterzahlt. Bei Sabbaticals gibt es eine Arbeits- und eine Freizeitphase, ohne dass die eigentliche Dauer individuell vereinbart werden kann. Beim Bund (längere Freistellungsphasenkönnen vorgearbeitet werden) und in fast allen Ländern gibt es entsprechende Sabbat-Regelungen (siehe dazu den DBW-Ratgeber „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte”). 

Das schon vor Jahren in der Berliner Landesverwaltung eingeführte Sabbatical besteht aus folgenden Varianten:
- drei Jahre Vollbeschäftigung, ein Jahr Freistellung, Dienstbezüge über vier Jahre: 75 Prozent;
- vier Jahre Vollbeschäftigung, ein Jahr Freistellung, Dienstbezüge über fünf Jahre: 80 Prozent;
- sechs Jahre Vollbeschäftigung, ein Jahr Freistellung, Dienstbezüge über sieben Jahre: fünf Sechstel;
- sieben Jahre Vollbeschäftigung, ein Jahr Freistellung, Dienstbezüge über acht Jahre: sechs Siebtel. 

Die einzelnen Länder kennen aber auch kürzere Sabbaticals, z. B. zwei Jahre Vollbeschäftigung, drei Monate Freistellung, Dienstbezüge dafür: acht Neuntel. Immer liegt die Freizeitphase am Ende des Gesamtzeitraums. In Berlin kann sie frühestens nach der Hälfte der bewilligten Gesamtdauer genommen werden. 

Während des Sabbat-Jahres bleibt der Besoldungsanspruch bestehen, ebenso die Ansprüche auf Beihilfe, Sonder- und Jubiläumszuwendung und Urlaubsgeld. Auch beim Aufstieg in den Gehaltsstufen wirkt sich das Sabbat-Jahr nicht nachteilig aus. Vor der Freizeitphase sollte der Dienstherr mit der Beschäftigten darüber reden, auf welchem Arbeitsplatz sie anschließend den Dienst wieder aufnimmt. Einen Anspruch auf dieselbe Stelle nach ihrer Rückkehr haben sie nicht. Beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst während des Sabbaticals müssen Sonderregelungen getroffen werden.

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Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


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