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Versorgungsausgleich

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

N e u :  Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung

Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


Unsere Link-TIPPs zum Geld: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes I www.einkaufsvorteile.de I


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Versorgungsausgleich

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Beim Versorgungsausgleich werden die während einer Ehe erworbenen Rentenanwartschaften bei der Scheidung zu gleichen Teilen auf beide Partner verteilt. Dabei muss derjenige, der die höheren Anwartschaften erworben hat, dem anderen, der weniger oder gar keine Versorgungsanwartschaften vorweisen kann, Teile von seiner eigenen abgeben. Eine solche Aufteilung ist seit 2002 auch beim Rentensplitting möglich. Ehefrauen, die zumeist der ausgleichsberechtigte Partner sind, haben mit dem Versorgungsausgleich die Chance auf eine eigenständige Versorgung bzw. auf eine Erhöhung der bestehenden. Die übertragenen Anwartschaften werden auch bei der Wartezeitberechnung berücksichtigt. 

 
Beispiele:
Die Ehefrau hat während der Ehe keine, der geschiedene Ehemann hingegen 400 Euro monatlich an Versorgungsanwartschaften erworben. Der geschiedene Ehemann muss von seinen Rentenanwartschaften 200 Euro abgeben, so dass jeder während der Ehe 200 Euro an Rentenanwartschaften erworben hat.
Oder:
Die Ehefrau hat in der Ehe eine monatliche Rentenanwartschaft von 300 Euro aufgebaut. Als Student hat der geschiedene Ehemann in dieser Zeit nur 100 Euro an Rentenanwartschaften erzielt. Aus der Differenz von 200 Euro muss die geschiedene Ehefrau 100 Euro an ihn abgeben. Nach dem Versorgungsausgleich hat jeder während der Ehe eine Rentenanwartschaft von monatlich 200 Euro erworben.
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Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


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