Seminare zum Beamtenversorgungsrecht Praxis-Seminare für Personalräte zur Versorgung der Beamten vom INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte. Mehr Informationen sowie Termine und Orte finden Sie hier www.die-oeffentliche-verwaltung.de |
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Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst
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Angestellte
Für die Angestellten im öffentlichen Dienst wird das Weihnachstgeld in diesem Jahr nicht gekürzt. (Ausnahme: Land Berlin).
. Beamtinnen und Beamte Mit In-Kraft-Treten des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes (BBVAnpG 2003/2004) können Bund und Länder die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld selbständig regeln. Sie werden zukünftig als Sonderzahlungen bezeichnet. Der Beschluss dieser so genannten „Öffnungsklausel" selbst führt noch nicht zu Veränderungen bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dazu bedarf es erst eines Gesetzes in Bund und Ländern. Für den Bund ist das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, in einigen Ländern ist man schon weiter.
Wird das Weihnachtsgeld (im Amtsdeutsch: Sonderzuwendung) im Jahr 2003 ungekürzt gezahlt, dürfen sich die Beamtinnen und Beamten auf folgende Zahlung freuen
Das Urlaubsgeld wird ab dem kommenden Jahr wohl nur noch von einer Minderheit der Länder gezahlt werden, auch der Bund strebt hier eine vollständige Streichung an.
Nachfolgend einen Überblick über die derzeitigen Pläne von Bund und Ländern, das Urlaubs- oder/und Weihnachtsgeld abzusenken. Sie spiegelt lediglich den Sachstand Mitte November 2003 wider und steht unter dem Vorbehalt endgültiger Regelung durch den jeweiligen Gesetzgeber
Mehr über die Bezahlung im öffentlichen Dienst können Sie in der aktuellen Jahresausgabe des DBW-Ratgebers "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst" erfahren. Zur Bestellung
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