Besoldungstabellen der Postnachfolgeunternehmen (PNU) der ehemaligen Deutschen Bundespost (Post, Telekom, Postbank) ab 01. April 2022

 

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Postnachfolgeunternehmen (PNU) der ehemaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost
(Post, Telekom, Postbank) 

Besoldungstabelle A sowie Familienzuschlag

 

Postnachfolgeunternehmen (PNU) der ehemaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost (Post, Telekom, Postbank)

Allgemeines zur Besoldung

Die Besoldung wird monatlich im Voraus gezahlt. Sie besteht in erster Linie aus dem Grundgehalt, das durch den Familienzuschlag sowie bei gegebenen Voraussetzungen durch Zulagen ergänzt wird. Es können auch Leistungsstufen, Leistungsprämien bzw. Leistungszulagen sowie arbeitsmarktbedingte Sonderzuschläge gezahlt werden. Bei Verwendung im Ausland gibt es spezifische Auslandsbezüge. Ferner erhalten die Besoldungsempfänger vermögenswirksame Leistungen.

Der Bund hat zum 01.07.2009 seine Besoldung grundlegend reformiert, beispielsweise mit einer komplett neu strukturierten Tabelle für die A-Besoldung. Einzelheiten zur Reform finden Sie auf den Seiten zum Dienstrechtsreformgesetz. Der Stufenaufstieg vollzieht sich in der A-Besoldung in einem 2-3-3-3-4-4-4-Jahresrhythmus.

Für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen (PNU) gibt es eigene Besoldungstabellen - abweichend von den übrigen Beamten des Bundes. Vor einigen Jahren wurde bei der Post bei den Sonderzahlungen eine – vom Bund abweichende Regelung – getroffen. Bei den PNU erfolgte kein Einbau der jährlichen Sonderzahlung in die Tabellen (deshalb besteht sie dort weiter).

Die Bezüge derBeamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger der PNU wurden bei der Tarif- und Besoldungsgrunde 2021/2022 - wie beim Bund - in zwei Schritten angepasst (zum 01.04.2021 und 01.04.2022).

 

Hier die aktuellen Tabellenwerte ab 01.04.2022

Besoldungstabellen für Postnachfolgeunternehmen (PNU):
- Deutsche Post AG
- Deutsche Telekom AG
- und Postnbank AG

Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A 2  2.164,70  2.213,13  2.262,88  2.300,16  2.338,71  2.377,24  2.415,75  2.454,30
 A 3  2.247,97  2.298,91  2.349,88  2.390,90  2.431,92  2.472,93  2.513,96  2.554,97
 A 4  2.295,22  2.356,09  2.417,00  2.465,48  2.513,96  2.562,44  2.610,90  2.655,67
 A 5  2.312,59  2.388,41  2.449,30  2.508,99  2.568,67  2.629,59  2.689,22  2.747,65
 A 6  2.362,30  2.450,58  2.540,05  2.608,41  2.679,28  2.747,65  2.823,47  2.889,33
 A 7  2.480,40  2.558,72  2.661,91  2.767,52  2.870,70  2.975,12  3.053,43  3.131,73
 A 8  2.624,59  2.719,06  2.852,05  2.986,32  3.120,53  3.213,77  3.308,23  3.401,47
 A 9  2.843,32  2.936,55  3.083,24  3.232,39  3.379,04  3.478,75  3.582,46  3.683,61
 A 10  3.043,44  3.171,47  3.356,70  3.542,74  3.732,25  3.864,13  3.995,98  4.127,90
 A 11  3.478,75  3.674,63  3.869,25  4.065,14  4.199,57  4.334,01  4.468,45  4.602,92
 A 12  3.729,70  3.961,45  4.194,46  4.426,20  4.587,53  4.746,28  4.906,33  5.068,95
 A 13  4.373,72  4.591,37  4.807,73  5.025,41  5.175,21  5.326,31  5.476,08  5.623,31
 A 14  4.497,90  4.778,29  5.059,99  5.340,36  5.533,68  5.728,33  5.921,64  6.116,27
 A 15  5.497,84  5.751,37  5.944,69  6.138,04  6.331,38  6.523,43  6.715,49  6.906,23
 A 16  6.065,05  6.359,56  6.582,32  6.805,11  7.026,61  7.250,69  7.473,45  7.693,69

 

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10

Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6
- für Beamte des mittleren Dienstes um 21,86 Euro.

Es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10
- für Beamte des gehobenen Dienstes um 9,53 Euro.

 

Familienzuschlag
Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1)
Gültig ab 1. April 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1
(§ 40 Absatz 1)
Stufe 2
(§ 40 Absatz 2)
146,57 Euro 271,83 Euro

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 125,26 Euro,
– für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 390,26 Euro.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um 5,11 Euro,

ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind

1. für das erste zu berücksichtigende Kind für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 5,37 Euro,
2. für jedes weitere zu berücksichtigende Kind der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende

Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um 5,11 Euro,
ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind 

– in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um 25,56 Euro,
– in der Besoldungsgruppe A 4 um 20,45 Euro und
– in der Besoldungsgruppe A 5 um 15,34 Euro. 

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 Satz 1

– Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 129,62 Euro
– Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 137,59 Euro

 

Ruhegehaltfähige Amtszulagen

Fußnotenzulagen

Gültig ab 1. April 2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Besoldungsgruppe Monatsbetrag in Euro
A 2 bis A 5 VZ 42,50
A 9 VZ + Z 316,80
A 13 VZ + Z 321,95
A 17 + Z 246,85

 

Besoldungstabelle B

Gültig ab 1. April 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
B 1 6.906,23
B 2 8.022,73
B 3 8.495,17
B 4 8.989,38
B 5 9.556,60
B 6 10.095,65
B 7 10.615,46
B 8 11.159,59
B 9 11.834,35
B 10 13.930,30
B 11 14.357,24

 

 

 


 

Besoldungstabellen der Postnachfolgeunternehmen aus den Vorjahren .

 

Postnachfolgeunternehmen (PNU) der ehemaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost (Post, Telekom, Postbank) 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Postnachfolgeunternehmen (PNU) der ehemaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost (Post, Telekom, Postbank)

Für Beamte der PNU gibt es eigene Besoldungstabellen, denn vor einigen Jahren wurde dort bei den Sonderzahlungen eine – vom Bund abweichende Regelung – getroffen. Bei den PNU erfolgte kein Einbau der jährlichen Sonderzahlung in die Tabellen (deshalb besteht sie dort weiter). Die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger für die PNU wurden – wie beim Bund – in drei Schritten angepasst (01.03.2018, 01.04.2019 und 01.03.2020) Die aktuellen Bezüge finden Sie in den u.a. Tabellen.

Für sonstige Bundesbeamte gelten eigene Besoldungstabellen  >>>eigene Besoldungstabellen

 

Besoldungstabelle A – ab 01.03.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle B – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro)

  

Mehr Informationen zur Besoldung finden Sie unter www.besoldung-in-bund-und-laender.de 


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