Arbeitszeitflexibilisierung in der öffentlichen Verwaltung
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Arbeitszeitflexibilisierung im öffentlichen Dienst
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Arbeitszeitflexibilisierung
Im öffentlichen Dienst wurden die Arbeitszeitregelungen in den letzten Jahren kontinuierlich flexibilisiert. Dies gilt auch für den Bundesbereich, wo die Arbeitszeitvorschriften erheblich verbessert wurden. Mit dieser Flexibilisierung der Arbeitszeit sollte sowohl dienstlichen Interessen als auch persönlichen Belangen der Beschäftigten Rechnung getragen werden. Kernpunkte der Neuregelung sind:
- gleitende Arbeitszeit und automatisierte Zeiterfassung
- die Kernarbeitszeit wird montags bis freitags einheitlich auf fünfeinhalb Stunden festgelegt
- der Abrechnungszeitraum wird auf das Kalenderjahr bzw. auf zwölf Kalendermonate ausgedehnt
- das in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragbare Zeitvolumen darf bis zu 40 Stunden betragen
- für den Zeitausgleich dürfen bis zu zwölf Tage im Jahr in Anspruch genommen werden (innerhalb eines Monats aber höchstens zwei ganze oder vier halbe Tage)
- eine Öffnungsklausel soll ermöglichen, dass bei Einführung von Funktions- und Servicezeiten eine abweichende Freistellungsregelung getroffen werden kann.