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beim Internetportal Rund ums Geld im öffentlichen Dienst!
Hier erhalten Sie wichtige Informationen zum Einkommen im öffentlichen Dienst. Hier die Übersicht auf einen Blick:
Aktuelles für Beamtinnen & Beamte sowie den öffentlichen Sektor
ACHTUNG Hohe Nachzahlung für alle Beamtinnen & Beamten des Bundes wegen unzureichender amtsangemessener Alimentation. Teilweise auf fünfstellige Nachzahlungen können Beamtinnen & Beamte, Richterinnen & Richter sowie Ruhestandsbeamtinnen & Ruhestandsbeamte erwarten. Dies gilt auch für die Bereiche bei Bahn, Post, Telekom und Postbank. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten eine Nachzahlung von mind. 3.000 bis 13.000 Euro erhalten. >>>der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die man hier (vor)bestellen kann. Das Bundesinnenministeriukm (BMI) hat Mitte April 2026 den Gewerkschaften und Verbänden einen Referentenentwurf vorgelegt. m.d.B. um Stellungnahme.
Die Broschüre informiert auch über die aktuellen Besoldungstabellen in den Ländern. Auch dort laufen Verfahren zur Neuregelung einer verfassungskonformen amtsangemessen Alimentation.
Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) zum Bundesalimentationsgesetz liegt vor
Bundesregierung muss noch einen Gesetzentwurf beschließen - wahrscheinlich im Mai/Juni 2026. Der Gesetzentwurf enthält uch die beabsichtigte Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026. Daneben soll der Entwurf die Details zur Sicherstellung einer verfassungskonformen und amts-angemessenen Alimentation enthalten. Ebenso soll der Gesetzentwurf einige Änderungen weiterer dienstrecht-licher Vorschriften enthalten.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifab-schlusses vom 6. April 2025 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst (zeit- und systemgerechte Übertragung des jüngst erzielten Tarifabschlusses). Zugleich werden die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17u. a.) und 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.) umgesetzt und die Besoldung des Bundes entsprechend neu justiert (Artikel 2 des Gesetzentwurfs).
Amtsangemessene Alimenatation
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 17. September 2025 (siehe https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/ls20250917_2bvl002017.html?nn=68080) seine Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip nach Artikel 33 Absatz 5 GG wesentlich verändert. Danach bestimmt sich die Einhaltung des aus dem Alimentationsprinzip folgenden Gebots der Mindestbesoldung in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, welche auf das Niveau der Grundsicherung Bezug genommen hatte, nunmehr nach dem Median-Äquivalenzeinkommen (siehe https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/einkommen-sozdem.html ).
Die Besoldung muss mindestens so bemessen sein, dass sie die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht. Im Hinblick auf die Prüfung, ob der Gesetzgeber bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung über die Jahre hinweg der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards hinreichend Rechnung getragen hat (Fortschreibungsprüfung), verändert das BVerfG insbesondere die methodischen Vorgaben für die Parameter der ersten Prüfungsstufe. Bei dem hierbei vorzunehmenden Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung von drei volkswirtschaftlichen Vergleichsgrößen (Tariflohnindex, Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex) bildet für die Erstellung der Indizes nunmehr das Jahr 1996 als festes Basisjahr den Ausgangspunkt. Im Übrigen ist die Besoldungsentwicklung anhand eines Index zu ermitteln, mit dem die Entwicklung der Jahresbruttobesoldung ab dem vorgenannten Basisjahr abgebildet wird.
Im Ergebnis sollen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und strukturellen Neujustierung des Besoldungsgefüges die Stufe 1 aller Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A und der Besoldungsgruppe R 2 gestrichen sowie – auf der Grundlage beider linearer Steigerungen des Tarifergebnisses – der pauschal gewährte Familienzuschlag der Stufe 1 vollständig in die Grundgehaltstabellen überführt, diese im Wege einer Neujustierung der horizontalen wie vertikalen Abstände neu strukturiert und bestehende Unwuchten bereinigt werden (Tabellenreform).
Darüber hinaus wird die Regelung zur Verminderung der Besoldungs- und Versorgungserhöhungen und Zuführung dieser Minderungsbeträge an die Versorgungsrücklage zukünftig unbefristet fortgeführt. Damit wird weiterhin ein wichtiger Beitrag zur künftigen Haushaltsentlastung bei der Beamtenversorgung im Bund geleistet.
>>>Broschüre "Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern" kann nun (vor)bestellt werden
Aktuelle Meldung:
Einkommensrunde öffentlicher Dienst der Länder 2026 bis 2028
Die Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder hat am 14.02.2026 ein Ergebnis ergeben. Demnach sollen die Beschäftigten 5,8 Prozent mehr Geld - mindestens aber 100 Euro – erhalten. verdi-Chef Werneke: „Mit der Tariflohnentwicklung bei Bund und Kommunen Schritt gehalten, endlich Ost-West-Angleichung durchgesetzt“. Die Vereinte Dienstleistungs-gewerkschaft (ver.di) hat sich mit den Arbeitgebern auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Die Vereinbarung umfasst eine Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten in drei Erhöhungsschritten. Nachwuchskräfte bekommen insgesamt 150 Euro mehr. Zudem werden die Arbeitsbedingungen im Osten den West-Regelungen angeglichen: Dies gilt für die Verbesserung des Kündigungs-schutzes sowie für die Absenkung der Arbeitszeit an den drei ostdeutschen Unikliniken in Rostock, Greifswald und Jena. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Januar 2028.
Tarifeinigung umgehend und flächendeckend auf die Beamtinnen und Beamten übertragen
Von den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versor-gungsempfänger.
>>>hier das Ergebnis im Detail
Hier zu weiteren Infos und >>>zu den aktuellen Entgelttabelle
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Exkl. Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu rund- ums-geld-im-oeffentlichen-dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle Bücher und eBooks aufgespielt, die der INFO-SERVICE herausgegibt (drei Ratgeber & 5 eBooks) Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Länder)n, Beihilferecht in Bund und Ländern. Fünf eBooks::Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öff. Dienst, Rund ums Geld , Tarifrechjt (TVöD, TV-L) und Frauen im öff. Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung |
Red 20231122 / 20231114 / 20260214