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Beihilfe des Bundes

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Beihilfe des Bundes 

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Die Beihilferegelungen in Bund und Ländern

Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge des Dienstherrn gegenüber dem Beamten und seiner Familie. Beihilfen werden in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen gewährt. Die Beihilfe ersetzt nicht die von dem Beamten für sich und seine Familie aus den laufenden Bezügen zu bestreitende Eigenvorsorge, sondern ergänzt diese. Auf die Beihilfe besteht ein Rechtsanspruch.

Geregelt ist die Gewährung von Beihilfeleistungen in den Beihilfevorschriften des Bundes sowie der Länder. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Die Länder Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die Beihilfevorschriften des Bundes uneingeschränkt übernommen.

In den anderen Ländern weichen die Vorschriften teilweise in geringem Umfang, teils erheblich ab. In diesem Kapitel wird der wesentliche Inhalt der Beihilfevorschriften des Bundes dargestellt. Die geltenden aktuellen Bestimmungen der Länder insoweit erläutert, als sie in wichtigen Teilen von den Beihilfevorschriften des Bundes abweichen (siehe auch www.die-beihilfe.de).  Wegen der Komplexität und der Fülle der Regelungen können in diesem Ratgeber nicht alle Einzelheiten dargestellt werden. Ausführliche Informationen zum Thema „Beihilfe" finden Sie im gleichnamigen Ratgeber, den Sie für 7,50 Euro bestellen können

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