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Jubiläumszuwendung
Nach einer Beschäftigungszeit (Tarifkräfte) bzw. Dienstzeit (Beamtinnen und Beamte) von 25, 40 und 50 Jahren wird im öffentlichen Dienst zumindest im Bereich des Bundes eine Jubiläumszuwendung gezahlt. Sie ist nach der Beschäftigungsdauer gestaffelt und beträgt bei einer Dienstzeit von:
- 25 Jahre 307 Euro
- 40 Jahre 410 Euro
- 50 Jahre 512 Euro.
Während Beamtinnen und Beamte des Bundes die Jubiläumszuwendung noch erhalten, haben inzwischen mehrere Bundesländer (u. a. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen) im Rahmen allgemeiner Sparmaßnahmen die Zahlung dieser „Treueprämie“ eingestellt. Dagegen hat das Land Hessen die Jubiläumszuwendung rückwirkend zum 1. Januar 2001 wieder eingeführt.
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Red RUG 2020 20201202