Kapitel 4, Teil 8: Besoldungsrecht in Bremen

 

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Bremen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Die Freie und Hansestadt Bremen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Zuletzt erfolgte eine Anpassung zum 01.04.2012 um 1,9 Prozent zzgl. eines 17 Euro Sockels (bis A 11) und ab 01.10.2012 für die übrigen Besoldungsgruppen (siehe Tabellenwerte auf diesen beiden Seiten).

Besoldungstabelle A – ab 01.04.2012 bzw. 01.10.2012*
(Monatsbeträge in Euro)

 

* Gültig ab 01.04.2012 für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11
* Gültig ab 01.10.2012 für die Besoldungsgruppen A 12 bis A 16

Familienzuschlag – ab 01.04.2012 bzw. 01.10.2012*
(Monatsbeträge in Euro)

 

* Gültig ab 01.04.2012 für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 sowie für Anwärterinnen und Anwärter
* Gültig ab 01.10.2012 für die übrigen Besoldungsgruppen
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,90 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 311,26 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.04.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.04.2012 bzw. 01.10.2012
(Monatsbeträge in Euro)

 

Die Besoldungstabellen für Bremen aktualisieren wir jeweils im Internet: www.besoldungstabelle.de/bremen


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