Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte bei Bund und Ländern

 

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Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte bei Bund und Ländern

Seit der Föderalismusreform 2006 können Bund und Länder die Besoldung in eigener Zuständigkeit regeln. Diese Kompetenz gilt auch für Sonderzahlungen (Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld). Die überwiegende Zahl der Länder hat den gesetzlichen Spielraum genutzt und entsprechende Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen. 

 

Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern im Überblick

Bund/Länder  Sonderzahlung 
Bund Integration der Sonderzahlung in das Grundgehalt 

Baden-
Württemberg

Jährliche Sonderzahlung
Ab 01.01.2008 Integration in das Grundgehalt.

Bayern

Jährliche Sonderzahlung (Zahlung mit Dez-Bezügen)
Empfänger von Dienstbezügen
– bis BesGr. A 11 sowie Anwärter und Empfänger von Unterhaltsbeihilfe
   70 Prozent von 1/12 der für das Kj. zustehenden Bezüge
– ab BesGr. A 12 65 Prozent von 1/12 der für das Kj. zustehenden Bezüge
   zzgl. 84,29 Prozent des Familienzuschlags
Zusatzbetrag je Kind 2,13 Euro/mtl. bis BesGr. A 8, Anwärter und
Dienstanfänger mtl. Erhöhungsbetrag um jeweils 8,33 Euro
Versorgungsempfänger (VersE)
– bis BesGr. A 11 60 Prozent – ab BesGr. A 12 56 Prozent

Berlin

Jährliche Sonderzahlung (Zahlung mit den Dez-Bezügen)
Beamtinnen und Beamte BesGr. A 5 bis A 9....................1.550,00 Euro
Versorgungsempfänger (VersE) BesoGr A 5 bis A 9.............775,00 Euro
Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter der übrigen
BesGr. 900,00 Euro
Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst (Anwärter/innen)
500,00 Euro
Versorgungsempfänger (VersE) der übrigen BesGr. 450,00 Euro
Sonderbetrag für Kinder 50,00 Euro 

Brandenburg

Jährliche Sonderzahlung: Einbau eines Sonderzahlungsbetrages in Höhe
von 21 Euro für Beamtinnen und Beamte sowie 10 Euro für Anwärter/-
innen in das Grundgehalt ab 1.07.2013 (BbgBVAnpG 2013/2014). 

Bremen

Jährliche Sonderzahlung (Zahlung mit Dez-Bezügen)
Gültig ab 1. Februar 2025:
BesGr. A 5 und A 6 ........................................................1.500,00 Euro
BesGr. A 7 und A 8.........................................................1.200,00 Euro
BesGr. A 9.........................................................................900,00 Euro
BesGr. A 10 und A 11........................................................710,00 Euro
Zusatzbetrag für jedes Kind 305,56 Euro 

Hamburg Jährliche Sonderzahlung: Ab 2012 Integration in das Grundgehalt. 
Hessen

Sonderzahlung – Grundbetrag (mtl. Auszahlung)
Beamtinnen/Beamte, Anwärter/innen 5 Prozent eines Monatsbezugs
Versorgungsempfänger 2,66 Prozent eines Monatsbezugs
Sonderbetrag für Kinder 2,13 Euro 

Mecklenburg-
Vorpommern

Jährliche Sonderzahlung (Zahlung mit Dez-Bezügen)
Jährliche Sonderzahlung (Auszahlung mit Dez-Bezügen)
BesGr A 1 bis A 9 sowie Anwärterbezügen 38,001 v.H.
BesGr A 10 bis A 12 sowie C 1 33,300 v.H.
übrige BesGr 29,382 v.H.
Sonderbetrag für Kinder 25,56 Euro 

Niedersachsen

Jährliche Sonderzahlung (§ 63 NBesG)
Zahlung mit Dez-Bezügen; gültig ab 1.02.2025
Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst:
BesGr. A 5 bis A 8...........................................................1.200,00 Euro
übrige BesGr.....................................................................500,00 Euro
Anwärter/innen.................................................................250,00 Euro
Sonderbetrag für Kinder:
für das erste und zweite Kind 250,00 Euro
für das dritte Kind und weitere Kinder 500,00 Euro 

Nordrhein-
Westfalen

Jährliche Sonderzahlung: Ab 1.01.2017: Integration in die monatlichen
Bezüge 

Rheinland-
Pfalz

Jährliche Sonderzahlung: Einbau der jährlichen Sonderzahlung in das
Grundgehalt ab Januar 2009 durch das LBVAnpG 2009/2010, Artikel 1
Gesetz zur Integration der jährlichen Sonderzahlung – 

Saarland

Ab 1.07.2009: Einbau des vorhandenen Niveaus der Sonderzahlung in
das Grundgehalt.

Sachsen

Jährliche Sonderzahlung: Aufhebung des Sächsischen Sonderzahlungsgesetzes
durch HBG 2011/2012 ab 2011 

Sachsen-
Anhalt

Jährliche Sonderzahlung (Zahlung mit Dez-Bezügen)
Gültig ab 1.01.2025
BesGr. A 5 bis A 8.............................................................. 600,00 Euro
übrige BesGr...................................................................... 400,00 Euro
Anwärter/innen................................................................. 200,00 Euro
Sonderbetrag für jedes Kind 25,56 Euro 

Schleswig-
Holstein

Jährliche Sonderzahlung (Zahlung mit Dez-Bezügen)
Empfänger von Dienstbezügen bis BesGr. A 10.................... 660,00 Euro
Empfänger von Versorgungsbezügen bis BesGr. A 10........... 330,00 Euro
Hinterbliebene................................................................... 200,00 Euro
Waisen................................................................................ 50,00 Euro
Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst................. 330,00 Euro
Sonderbetrag für Kinder 400,00, einmaliger Zusatzbetrag
für 2024............................................................................ 250,00 Euro 

Thüringen

Jährliche Sonderzahlung: Ab Juli 2008 Integration der Sonderzahlung in
das Grundgehalt.

 

 


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