Nebenjob von Beamten

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Linktipp zum Nebentätigkeitsrecht

Das Nebentätigkeitsrecht ist sowohl für Tarifbeschäftigte und Beamte als auch in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. Der vorliegende Ratgeber geht im Wesentlichen auf das Bundesrecht ein. Wie bei vielen anderen beamtenrechtlichen Regelungen orientieren sich die meisten Ländervorschriften an denen des Bundes. Mehr Informationen sowie bedeutungsvolle landesspezifische Abweichungen bietet der DBW Ratgeber "Das Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst".

Neben dem Ratgeber finden Sie die erforderlichen Textauszüge des entsprechenden Beamtengesetzes zum Nebentätigkeitsrecht für das jeweilige Land sowie weitere Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht im Internet: www.nebentaetigkeitsrecht.de.

 


 

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