Bundesreisekostengesetz (BRKG): § 3a Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung

 

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Bundesreisekostengesetz (BRKG): § 3a Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung

Bundesreisekostengesetz vom 26.05.2005 (BGBl. I S. 1418), zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28.06.2021 (BGBl. I S. 2250) geändert.

§ 3a Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung

Der Bescheid über die Reisekostenvergütung kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden.


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Red 20230918

 

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