Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger (Weihnachtsgeld)

 

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Bund/Länder Sonderzahlung 


Bund
Beamte, Anwärter und Versorgungsempfänger erhalten kein Weihnachtsgeld mehr. Die Sonderzahlung wurde in das Grundgehalt eingebaut (4,17 Prozent der Monatsbezüge).


Baden-Württemberg
Beamte, Anwärter und Versorgungsempfänger erhalten kein Weihnachtsgeld mehr. Die Sonderzahlung wurde in das Grundgehalt eingebaut (4,17 Prozent der Monatsbezüge bzw. 2,5 Prozent bei Versorgungsempfängern).

 

Bayern
Beamte bis BesGr A 11 sowie Anwärter und Empfänger von Unterhaltsbeihilfe erhalten 70 Prozent Weihnachtsgeld. Ab BesGr. A 12 werden 65 Prozent von 1/12 der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge gezahlt.
- Versorgungsempfänger bis BesGr. A 11 erhalten 60 Prozent, ab BesGr. A 12 56 Prozent der Monatsbezüge.
- zzgl. werden gezahlt: 84,29 Prozent des gewährten Familienzuschlags.
- A 2 bis A 8 sowie Anwärter und Dienstanfängern erhalten daneben den monatlichen
Erhöhungsbetrag von jeweils 8,33 Euro.

 

Berlin
Ab 2018 werden für Beamte des Landes folgende Beträge gezahlt:
- Beamte A 4 bis A 9: 1.300 Euro, übrige BesGr. 900 Euro
- Versorgungsempfänger A 1 bis A 9: 650 Euro, übrige BesGr. 450 Euro
- Anwärter: 400 Euro

 

Brandenburg
Beamte, Anwärter und Versorgungsempfänger erhalten kein Weihnachtsgeld mehr. Der frühere
Sonderzahlungsbetrag von 21 Euro für Beamte sowie 10 Euro für Anwärter wurde in das Grundgehalt eingebaut. Versorgungsempfänger erhalten keine Sonderzahlung.

 

Bremen
Bis BesGr. A 8: 840 Euro
- BesGr. A 9 bis A 11: 710 Euro
- Versorgungsempfänger: keine Sonderzahlung

 

Hamburg
Beamte, Anwärter und Versorgungsempfänger erhalten kein Weihnachtsgeld mehr. Die frühere Sonderzahlung wurde in das Grundgehalt eingebaut (Beamte in A-, R-, W- und C-Besoldung: 1.000 Euro, Anwärter: 300 Euro).

 

Hessen
Beamte und Anwärter erhalten noch eine Sonderzahlung, aber diese wird monatlich ausgezahlt (5 Prozent eines Monatsbezugs).
Bei Versorgungsempfängern sind es 2,66 Prozent eines Monatsbezugs.

 

Mecklenburg-Vorpommern
Beamte bis BesGr. A 9 und Anwärter erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 38,001 %,
- A 10 bis A 12, C 1 erhalten 33,3 %,
- übrige Besoldungsgruppen: 29,382 Prozent eines Monatsbezugs
- Versorgungsempfänger: entsprechend

 

Niedersachsen
Sonderzahlungen für Beamte und Versorgungsempfänger werden für aktive Beamte der BesGr. A 2 bis A 8 in Höhe von 420 Euro gezahlt. Für Beamte mit höheren BesGr. wird nichts gezahlt, ebenso erhalten Versorgungsempfänger keine Sonderzahlung. Bei Teilzeit wird anteilig gekürzt.
- Beamte sowie Versorgungsempfänger erhalten für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den Monat Dezember ein Familienzuschlag gewährt wird, eine jährliche Sonderzahlung. Diese beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 120 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 400 Euro. Die Kinderbeträge werden auch gezahlt, wenn aus bestimmten Gründen für den Monat Dezember keine Bezüge zustehen (z. B. aufgrund einer im laufenden Jahr begonnenen Beurlaubung). Voraussetzung ist jedoch, dass bei einer Bezügezahlung für den Monat Dezember Kinder bei der Höhe des Familienzuschlags zu berücksichtigen sind. Bei Teilzeit wird durch den Stundenbruchteil gemindert.

 

Nordrhein-Westfalen
Beamte, Anwärter und Versorgungsempfänger erhalten kein Weihnachtsgeld mehr. Die Beträge der Sonderzahlung wurden zum 1. Januar 2017 in das Grundgehalt eingebaut.


Rheinland-Pfalz
Beamte, Anwärter und Versorgungsempfänger erhalten kein Weihnachtsgeld mehr. Die Beträge der Sonderzahlung wurden in das Grundgehalt eingebaut (4,17 Prozent der Monatsbezüge).

 

Saarland
Beamte, Anwärter und Versorgungsempfänger erhalten kein Weihnachtsgeld mehr. Die früheren Beträge der Sonderzahlung wurden in das Grundgehalt eingebaut (z. B.bis A 10: 1.000 Euro; ab A 11 und B, C, R, W: 800 Euro; Vorbereitungsdienst / Waisengeld: 285 Euro)


Sachsen
Beamte, Anwärter und Versorgungsempfänger erhalten kein Weihnachtsgeld mehr. Es erfolgt aber eine Teilkompensation durch die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.


Sachsen-Anhalt
Mit dem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wurde wieder eine Sonderzahlung eingeführt. Demnach erhalten Beamte 3 Prozent des Grundgehaltes, Beamte der BesGr. A 4 bis A 8 erhalten mindestens 600 Euro, übrige Besoldungsgruppen erhalten mindestens 400 Euro und Anwärter erhalten 200 Euro. Auch Versorgungsempfänger werden berücksichtigt und erhalten ebenso 3 Prozent des Grundgehaltes unter Berücksichtigung des Bemessungssatzes, mindestens aber 200 Euro.

 

Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein werden Sonderzahlungen getätigt:
- Beamte bis BesGr. A 10 erhalten 660 Euro.
- Anwärter erhalten kein Weihnachtsgeld.
- Versorgungsempfänger bis BesGr. A 10 erhalten 330 Euro.
- Hinterbliebene: 200 Euro und Waisen: 50 Euro.


Thüringen
Beamte, Anwärter und Versorgungsempfänger erhalten kein Weihnachtsgeld mehr. Die bisherige Sonderzahlung wurde in das Grundgehalt eingebaut (zwischen 3,75 % und 0,84 % eines Monatseinkommens gestaffelt nach Besoldungsgruppen).


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UT NL-BBB 2020_Ausgabe_Dez_2019

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