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Sozialzuschlag für Arbeiter
Sozialzuschlag für Arbeiterinnen und Arbeiter bei Bund, Ländern und Gemeinden
Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst erhalten neben dem Lohn für berücksichtigungsfähige Kinder einen Sozialzuschlag. Er wird für jedes zu berücksichtigende Kind gewährt. Für die Lohngruppen 1 bis 4 erhöht sich dieser Zuschlag für das erste zu berücksichtigende Kind. Daneben erhöht sich der Sozialzuschlag für das zweite und jedes weiter zu berücksichtigende Kind gestaffelt nach Lohngruppen:
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Lohngruppe West Ost
1 Kind 90,57 83,78
Für das erste zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Sozialzuschlag für Arbeiterinnen/Arbeiter der Lohngruppen 1 bis 4 um 5,11 Euro im Osten um 4,73 Euro.
Zusätzlich erhöht sich der Sozialzuschlag für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind