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Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte bei Bund und Ländern
Seit der Föderalismusreform 2006 können Bund und Länder die Besoldung in eigener Zuständigkeit regeln. Diese Kompetenz gilt auch für Sonderzahlungen (Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld). Die überwiegende Zahl der Länder hat den gesetzlichen Spielraum genutzt und entsprechende Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen.
Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern im Überblick
| Bund/Länder | Sonderzahlung |
| Bund | Integration der Sonderzahlung in das Grundgehalt |
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Baden- |
Jährliche Sonderzahlung |
| Bayern |
Jährliche Sonderzahlung (Zahlung mit Dez-Bezügen) |
| Berlin |
Jährliche Sonderzahlung (Zahlung mit den Dez-Bezügen) |
| Brandenburg |
Jährliche Sonderzahlung: Einbau eines Sonderzahlungsbetrages in Höhe |
| Bremen |
Jährliche Sonderzahlung (Zahlung mit Dez-Bezügen) |
| Hamburg | Jährliche Sonderzahlung: Ab 2012 Integration in das Grundgehalt. |
| Hessen |
Sonderzahlung – Grundbetrag (mtl. Auszahlung) |
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Mecklenburg- |
Jährliche Sonderzahlung (Zahlung mit Dez-Bezügen) |
| Niedersachsen |
Jährliche Sonderzahlung (§ 63 NBesG) |
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Nordrhein- |
Jährliche Sonderzahlung: Ab 1.01.2017: Integration in die monatlichen |
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Rheinland- |
Jährliche Sonderzahlung: Einbau der jährlichen Sonderzahlung in das |
| Saarland |
Ab 1.07.2009: Einbau des vorhandenen Niveaus der Sonderzahlung in |
| Sachsen |
Jährliche Sonderzahlung: Aufhebung des Sächsischen Sonderzahlungsgesetzes |
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Sachsen- |
Jährliche Sonderzahlung (Zahlung mit Dez-Bezügen) |
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Schleswig- |
Jährliche Sonderzahlung (Zahlung mit Dez-Bezügen) |
| Thüringen |
Jährliche Sonderzahlung: Ab Juli 2008 Integration der Sonderzahlung in |
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Red RUG 2020 20201202 / 20260309