Kapitel 4, Teil 20: Tarifbeschäftigte in Bund, Ländern und Gemeinden

 

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Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Bund
Tabelle TVöD/Bund ab 1.8.2011
– Tarifgebiet West und Ost

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Gemeinden
Tabelle TVöD/VKA ab 1.8.2011
– Tarifgebiet West und Ost

TVöD Bund (West und Ost)
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – VKA (West und Ost)
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD)
– Besonderer Teil „Krankenhäuser"
Tabelle VKA/BT-K ab 1.8.2011
– Tarifgebiet West und Ost

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD)
Tabelle VKA/Gesundheitswesen – Tarifgebiet West und Ost
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Versorgungsbetriebe
Tabelle TV-V ab 1.1.2011
– Tarifgebiet West und Ost

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD)
Tabelle Sozial- und Erziehungsdienst ab 1.8.2011

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TV-L) – Länder
(Tarifgemeinschaft der Länder/TdL)
Tabelle TV-L (TdL) ab 1.1.2012

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TV-L) – Länder/Lehrkräfte
(Tarifgemeinschaft der Länder/TdL)
Tabelle TV-L (Lehrkräfte) ab 1.1.2012

Für übergeleitete und nach dem 01.11.2006 neu eingestellte Lehrkräfte, die gemäß Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nicht unter die Anlage 1a zum BAT fallen, gilt die allgemeine Entgelttabelle mit der Maßgabe, dass die Tabellenwerte
der Entgeltgruppe 5 bis 8 um 64 Euro und
der Entgeltgruppe 9 bis 13 um 72 Euro
vermindert sind. 


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