Schleswig-Holstein: Besoldungstabellen für Beamte, Anwärter, Professoren und Richter ab 01.12.2022

 

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Schleswig-Holstein 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Schleswig-Holstein – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Schleswig-Holstein hat seine eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu erlassen, welches aber im Wesentlichen das alte Bundesbesoldungsgesetz fortführt, jedoch wurde das Besoldungsdienstalter abgeschafft und die entsprechende Umstellung auf Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des alten Stufenrhythmus
eingeführt.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Schleswig-Holstein hat das Tarifergebnis auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten und Versorgungsempfänger/innen zum 01.12.2022 übertragen. Die Umsetzung der Corona-Sonderzahlung – wie im Tarifvertrag – bleibt einer eigenständigen Gesetzesregelung vorbehalten (vgl. Drs. 19/3557). Unter Beachtung der versorgungsrechtlichen
Systematik (insbesondere unter des maßgeblichen Ruhegehaltssatzes) wurden in Schleswig-Holstein die Besoldungs- und Versorgungsbezüge schon ab 1.06.2022 um 0,6 Prozent angepasst. Die aktuellen Tabellen zum 01.12.2022 finden Sie auf dieser Seite.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Schleswig-Holstein findet man unter www.besoldung-schleswig-holstein.de

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besoldungs-
gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A 6   2.563,08 2.604,81 2.645,20 2.711,36 2.777,56 2.743,76 2.909,94 2.976,10       
A 7   2.654,95 2.713,04 2.769,43 2.852,72 2.935,98 3.019,29 3.078,73 3.138,22  3.197,72    
A 8   2.768,01 2.813,70 2.893,91 2.971,97 3.078,67 3.185,42 3.256,58 3.327,71 3.398,89  3.470,01  
A 9   2.932,54 2.975,49 3.061,36 3.144,97 3.258,84 3.372,77 3.451,03 3.529,38 3.607,66 3.685,97   
A 10   3.140,27 3.209,04 3.324,93 3.437,96 3.583,88 3.729,84 3.827,10 3.924,42 4.021,68 4.118,97  
A 11     3.581,35 3.699,09 3.813,84 3.925,64 4.075,19 4.174,83 4.274,94 4.376,72 4.478,52 4.580,31
A 12       4.016,17 4.158,98 4.298,30 4.437,77 4.559,10 4.680,44 4.801,80 4.924,47 5.047,99
A 13       4.482,48 4.639,44 4.792,46 4.943,22 5.076,63 5.210,02 5.343,38 5.476,82 5.610,21
A 14       4.710,31 4.924,53 5.137,92 5.346,50 5.519,48 5.692,51 5.865,48 6.038,45 6.211,46
A 15            5.754,07 5.989,19 6.160,97 6.328,20 6.556,44 6.784,68 7.012,90
A 16           6.346,97 6.621,86 6.823,55 7.019,93 7.283,88 7.547,84 7.811,79

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Stufe 1 
(§ 44 Abs. 1 SHBesG)                                                                                                    

148,58

Stufe 1 
(§ 44 Abs. 2 SHBesG)  

 317,06

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag
für das zweite zu berücksichtigende Kind um 168,48 Euro
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 435,41 Euro.

 

Anrechnungsbetrag nach § 43 Abs. 2 Satz 1 SHBesG

in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8:                                   131,50 Euro
in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12:                                  139,62 Euro

 

Besoldungsordnung B 
Gültig ab 01.12.2022

 

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8 B 9 B 10 B 11
  7.012,90    8.145,74 8.625,33 9.127,63 9.703,93 10.248,14 10.777,49 11.329,23 12.014,29 13.541,40 14.690,01

 

 

Besoldungsordnung C
Gültig ab 01.12.2022

 

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1 kw 3.900,73 4.029,09 4.157,43 4.286,39 4.417,45 4.548,47 4.679,50 4.810,53
 C 2 kw 3.908,71 4.113,25 4.319,10 4.527,95 4.736,79 4.947,35 5.159,96 5.372,49
 C 3 kw 4.279,88 4.516,33 4.752,79 4.991,75 5.232,48 5.473,19 5.713,89 5.954,60
 C 4 kw 5.402,85 5.644,83 5.886,81 6.128,78 6.370,75 6.612,72 6.854,72 7.096,65
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1 kw 4.943,22 5.076,63 5.210,02 5.343,38 5.476,82 5.610,21  
 C 2 kw 5.585,11 5.797,70 6.010,26 6.222,86 6.435,45 6.648,05 6.860,64
 C 3 kw 6.195,30 6.436,04 6.676,72 6.917,44 7.158,17 7.398,88 7.639,56
 C 4 kw 7.338,62 7.580,59 7.822,60 8.064,56 8.306,54 8.548,50 8.790,48

 

 

Besoldungsordnung W
Gültig ab 01.12.2022

 

 Besoldungsgruppe W  Betrag
 W 1 4.882,95
 W 2 6.402,15
 W 3 7.249,41

 

 

Besoldungsordnung R
Gültig ab 01.12.2022

 

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 
R1 4.786,59  4.845,71 5.070,84 5.292,34 5.564,08 5.835,81 6.107,55 6.379,26 6.651,02 6.922,71 7.194,49 
R2   5.561,35 5.784,53 6.002,22 6.214,53 6.486,28 6.758,01 7.029,74 7.301,45 7.573,20 7.844,86 
R3 8.625,33                                                                                         
R4 9.127,63
R5 9.703,93
R6 10.248,14
R7 10.777,49
R8 11.329,23
R9 12.014,29
R10 14.748,19

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Anwärtergrundbetrag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss
des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                A 6 bis A 8  1.317,18
A 9 bis A 11  1.394,56
A 12   1.562,84
A 13 1.596,53

A 13 + Zulage
(§ 47 Nummer 2 Buchstabe c SHBesG) oder R 1

 

                        1.633,52

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Schleswig-Holstein 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Schleswig-Holstein hat seine eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu erlassen, welches aber im Wesentlichen das alte Bundesbesoldungsgesetz fortführt, jedoch wurde das Besoldungsdienstalter abgeschafft und die entsprechende Umstellung auf Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des alten Stufenrhythmus eingeführt.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Wie die meisten Länder hat sich das Land Schleswig-Holstein am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,01 Prozent (1.1.2019), 3,12 Prozent (1.1.2020) und 1,29 Prozent (1.1.2021). Die Anwärterbezüge wurden ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um einen Festbetrag von jeweils 50 Euro erhöht.

Des Weiteren hat es im September 2020 ein Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften erlassen, welches weitere Besoldungserhöhungen enthält. Dieses sieht u.a. für die Besoldungsordnungen A und R zum 01.01.2021 jeweils für die erste Stufe eine Anpassung um 3 Prozent, jeweils in der 2. Stufe um 2 Prozent und jeweils in der 3. Stufe um 1 Prozent vor. Zudem wurde bereits jetzt zusätzlich zu der 2021 stattfi ndenden Tarifrunde zum 1. Juni 2021 eine Linearanpassung von 0,4 Prozent und zum 1. Juni 2022 um weitere 0,6 Prozent gesetzlich normiert. Des Weiteren wurden u.a. die Besoldungsgruppen A 2 und A 3 gestrichen und die Beträge des Familienzuschlags vereinheitlicht.

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite eingebunden.

Mehr Informationen unter www.besoldung-schleswig-holstein.de 

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)


Ab hier Informationen aus den Vorjahren

Schleswig-Holstein 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Schleswig-Holstein hat seine eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu erlassen, welches aber im Wesentlichen das alte Bundesbesoldungsgesetz fortführt, jedoch wurde das Besoldungsdienstalter abgeschafft und die entsprechende Umstellung auf Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des alten Stufenrhythmus eingeführt.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021).

Schleswig-Holstein hat den Abschluss des TV-L prinzipiell auch für seine Beamten übernommen und erhöht die Bezüge bei Besoldung und Versorgung in drei Schritten: ab 01.01.2019 um 3,01 Prozent, ab 01.01.2020 um 3,12 Prozent und ab 01.01.2021 um 1,29 Prozent.

Die in der Tarifeinigung vorgesehenen Mindestbeträge wurden nicht auf den Beamtenbereich übertragen. Aber einige andere Strukturfragen (Einstiegsbesoldung), sollen in einem anschl. Gesetzgebungsverfahren zum Dienstrecht aufgegriffen werden. Die Anwärterbezüge werden ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um einen Festbetrag von jeweils 50 Euro erhöht.

Mehr Informationen unter www.besoldung-schleswig-holstein.de 

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)


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