Kapitel .3, Teil 7: Besoldungsrecht in Bayern

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Bayern – Besoldungsrecht

Die Grundlagen für die Besoldung sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt, das mit dem Neuen Dienstrecht ab 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Die Grundbezüge umfassen weiterhin: Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen und Familienzuschlag. Als Nebenbezüge gelten: Zulagen, Zuschläge, Anwärterbezüge, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung. Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich wie bisher nach Stufen. Die Aufstiegsintervalle sind unverändert, jedoch wird das Besoldungsdienstalter als bisheriger Maßstab für Einstieg und Aufstieg in der Grundgehaltstabelle abgelöst. Die Besoldung stellt nun auf Erfahrung und Leistung ab.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Rückwirkend zum 1.1.2013 wurde die Besoldung der bayerischen Beamten um 2,65 Prozent und zum 1.1.2014 noch einmal um 2,95 Prozent angehoben. Damit wurde das Tarifergebnis vollständig, zeit- und inhaltsgleich, auf Beamtinnen und Beamte des Freistaates übertragen.

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,68 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 327,55 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach Art. 35 Abs. 2 BayBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 109,35 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 116,09 Euro

Die Besoldungstabellen für Bayern aktualisieren wir jeweils im Internet:
www.besoldungstabelle.de/bayern

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C kw – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Stellenzulagen (Art. 51 BayBesG)


 

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