Kapitel .3, Teil 14: Besoldungsrecht in Niedersachsen

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Niedersachsen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Niedersachsen hat dies bislang dazu genutzt, das Bundesbesoldungsgesetz in Landesrecht zu überführen (mit marginalen Änderungen).

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Niedersachsen hat die Einkommensrunde 2013/2014 bislang noch nicht vollständig umgesetzt, sondern mit dem Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2013 (Niedersächsisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013 – NBVAnpG 2013) von Juni 2013 eine Linearanpassung zum 1.1.2013 von 2,65 % BesO A, B, W und R und eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro vorgenommen.

Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/niedersachsen

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 102,64 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 281,05 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Allgemeine Stellenzulagen – ab 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)


 

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