Kapitel .8, Teil 10: Beihilfe in Brandenburg

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Antragsgrenzen & Fristen

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Beihilfebemessungssätze

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Beihilfefähigkeit von Aufwendungen

- Abweichend von den Beihilfevorschriften des Bundes sind Aufwendungen für Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Ein- bzw. Zweibettzimmer) bei stationärer Behandlung nicht beihilfefähig. Dies gilt nicht für am 01.01.1999 vorhandene Schwerbehinderte, solange die Schwerbehinderung andauert.

Berücksichtigungsfähige Angehörige und Lebenspartner

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Eigenbehalte / Zuzahlungen / Kostendämpfungspauschalen / Belastungsgrenzen

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Pflegebedürftigkeit

- Ambulant
- Stationär
Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Rehabilitation / Anschlussheilbehandlung / Kur

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Sonstiges

- Behandlung in Privatkliniken
- Schwangerschaft und Geburt
- Todesfälle

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")

Vorsorge

Vgl. Bund (siehe Kapitel "Das Beihilferecht des Bundes")


 

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