Kapitel 3, Teil 18: Besoldungsrecht in Sachsen

 

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Sachsen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen. Sachsen hat diese Kompetenz dazu genutzt, das gesamte Beamtenrecht umfassend zu modernisieren. Das Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter wurde durch Erfahrungsstufen ersetzt. Zuletzt wurden die Bezüge der Beamten mit dem am 18.12. 2013 verabschiedeten Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes bis zur Besoldungsgruppe A 9 zum 01.03.2013 sowie ab der BesGr. A 10 zum 01.09.2013 angehoben. Die weitere Anhebung erfolgt in Höhe von 2,95 Prozent einheitlich für alle Besoldungsgruppen zum 01.04.2014.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Die Anwärterbezüge wurden um 50 Euro zum 01.03.2013 und werden um 2,95 Prozent zum 01.04.2014 erhöht. Zum 01.01.2015 kommen noch mal 25 Euro dazu.

Die nachstehende Tabellenwerte wurden noch nicht veröffentlicht, so dass sie auf eigenen Berechnungen beruhen.

Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/sachsen

Besoldungstabelle A – ab 01.03.2013* (Monatsbeträge in Euro)

* Gültig ab 01.03.2013 für die Besoldungsgruppen bis A 9, ab 01.09.2013 für die Besoldungsgruppen ab A 10

Familienzuschlag – ab 01.03.2013* (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 102,55 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 319,51 Euro.

* Gültig ab 01.03.2013 für die Besoldungsgruppen bis A 9, ab 01.09.2013 für die Besoldungsgruppen ab A 10

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 siehe Internet www.besoldungstabelle.de/sachsen

Besoldungstabelle B – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.09.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.03.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.03.2013 (Monatsbeträge in Euro)


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