Kapitel 3, Teil 9: Besoldungsrecht in Brandenburg

 

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Brandenburg – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche Grundlage war das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen, die der Landtag im Herbst 2013 für ein Gesetz zur Neuregelung von Besoldung und Versorgung genutzt hat, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Wesentliche Schwerpunkte sind der Wegfall des Senioritätsprinzips und Besoldungsdienstalters; die Schaffung einer am Erfahrungsgewinn und erbrachten Leistung orientierten Besoldung und ein Einstieg und Aufstieg in den Grundgehaltsstufen nach Erfahrung. Gleichzeitig wird die Grundgehaltstabelle A mit 12 Stufen unter Wegfall Eingangsamt A 3 mit einem 2-3-4-Rhythmus beibehalten.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Die Landesregierung hat im Juni 2013 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes einen Besoldungs- und Beschäftigungspakt vereinbart und im Oktober 2013 ein Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 (BbgBVAnpG 2013/2014) in Kraft gesetzt, das für Beamte und Versorgungsempfänger ab 01.07.2013 eine lineare Besoldungserhöhung von 2,45 Prozent gewährt – mit einer anschließenden Erhöhung der Grundgehälter um einen Sonderzahlungsbetrag in Höhe von 21 Euro. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungs- und brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetz von November 2013 wurde festgelegt, dass zum 01.07.2014 eine weitere Erhöhung der Bezüge um 1,8 Prozent erfolgt. Bei den Anwärtern erfolgt eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro (Anpassung) und um 10 Euro ab 1. Juli 2013, sowie eine Einbeziehung des Anwärtergrundbetrages in die in die Anpassung des Jahres 2014.

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 100,95 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 314,54 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 siehe Internet.
Mehr Informationen auf: www.besoldungstabelle.de/brandenburg

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)

* A2 und A3 entfallen ab 1.1.2014

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2014 (Monatsbeträge in Euro)


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