Kapitel .3, Teil 4: Besoldungsrecht des Bundes
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Bund – Besoldungstabellen
Der Bund hat zum 01.07.2009 seine Besoldung reformiert. Dabei wurde auch eine neue Tabelle für die A-Besoldung eingeführt, in die sämtliche Beamtinnen und Beamten des Bundes zum 01.07.2009 überführt worden sind. Einzelheiten zur Reform finden Sie auf den Seiten 68 ff. Mit dem Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 wurden/werden die Bezüge in drei Schritten angehoben: zum 01.03.2012 um 3,3 Prozent, zum 01.01.2013 um 1,2 Prozent und zum 01.08.2013 um 1,2 Prozent. Für die Postnachfolgeunternehmen erfolgte mangels Einbau der jährlichen Sonderzahlung in die entsprechenden Bezügebestandteile eigene Beträge, die am Ende des Tabellenteils des Bundes dargestellt werden.
Besoldungstabelle A – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppe A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 19,67 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,58 Euro.
Besoldungstabelle B – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 108,26 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 337,31 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,37 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 26,84 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21,47 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 16,10 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Bes oldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 106,70 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 113,27 Euro
Besoldungstabelle C – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen der
Bundesbesoldungsordnung A – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppe A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 19,67 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,58 Euro.
*für alle am 30.06. und 01.07.2009 vorhandenen Beamten
Überleitungstabelle Besoldungsordnung R – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)
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mehr zu: Ausgabe 2014
- Kapitel .1: Der öffentliche Sektor
- Kapitel .2, Teil 1: Tarifrecht und Entgelttabellen für den öffentlichen Dienst
- Kapitel .2, Teil 2: Ausgewählte Regelungen des TVöD
- Kapitel .2, Teil 3: Wegweiser zu den Entgelttabellen für den TVöD (Bund und Kommunen)
- Kapitel .2, Teil 4: Neues Tarifrecht für die Beschäftigten der Länder
- Kapitel .2, Teil 5: Auszubildende im öffentlichen Dienst
- Kapitel .3, Teil 10: Besoldungsrecht in Bremen
- Kapitel .3, Teil 11: Besoldungsrecht in Hamburg
- Kapitel .3, Teil 12: Besoldungsrecht in Hessen
- Kapitel .3, Teil 13: Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Kapitel .3, Teil 14: Besoldungsrecht in Niedersachsen
- Kapitel .3, Teil 15: Besoldungsrecht in Nordrhein-Westfalen
- Kapitel .3, Teil 16: Besoldungsrecht in Rheinland-Pfalz
- Kapitel .3, Teil 17: Besoldungsrecht im Saarland
- Kapitel .3, Teil 18: Besoldungsrecht in Sachsen
- Kapitel .3, Teil 19: Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt
- Kapitel .3, Teil 1: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen in Bund und Ländern
- Kapitel .3, Teil 20: Besoldungsrecht in Schleswig-Holstein
- Kapitel .3, Teil 21: Besoldungsrecht in Thüringen
- Kapitel .3, Teil 2: Allgemeines zu Bezügen und Einkommen im öffentlichen Dienst
- Kapitel .3, Teil 3: Wegweiser zu den Besoldungstabellen in Bund und Ländern
- Kapitel .3, Teil 4: Besoldungsrecht des Bundes
- Kapitel .3, Teil 5: Besoldungsrecht der Postnachfolgeunternehmen
- Kapitel .3, Teil 6: Besoldungsrecht in Baden-Wuerttemberg
- Kapitel .3, Teil 7: Besoldungsrecht in Bayern
- Kapitel .3, Teil 8: Besoldungsrecht in Berlin
- Kapitel .3, Teil 9: Besoldungsrecht in Brandenburg
- Kapitel .4, Teil 1: Arbeitszeit und Urlaub von Beamten und Arbeitnehmern
- Kapitel .4, Teil 2: Altersteilzeit im öffentlichen Dienst
- Kapitel .5: Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld
- Kapitel .6: Nebentätigkeitsrecht für Beamte und Tarifbeschäftigte
- Kapitel .7, Teil 1: Rente, Zusatzversorgung, Beamtenversorgung und Private Versorgung
- Kapitel .7, Teil 2: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
- Kapitel .7, Teil 3: Beamtenversorgung in Bund und Ländern
- Kapitel .7, Teil 4: Aktuelles aus Bund und Ländern
- Kapitel .7, Teil 5: Die staatliche Riester-Förderung für Arbeitnehmer und Beamte
- Kapitel .8, Teil 10: Beihilfe in Brandenburg
- Kapitel .8, Teil 11: Beihilfe in Bremen
- Kapitel .8, Teil 12: Beihilfe in Hamburg
- Kapitel .8, Teil 13: Beihilfe in Hessen
- Kapitel .8, Teil 14: Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
- Kapitel .8, Teil 15: Beihilfe in Niedersachsen
- Kapitel .8, Teil 16: Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
- Kapitel .8, Teil 17: Beihilfe in Rheinland-Pfalz
- Kapitel .8, Teil 18: Beihilfe im Saarland
- Kapitel .8, Teil 19: Beihilfe in Sachsen
- Kapitel .8, Teil 1: Gesundheitsversicherung, Pflege und Beihilfe
- Kapitel .8, Teil 20: Beihilfe in Sachsen-Anhalt
- Kapitel .8, Teil 21: Beihilfe in Schleswig-Holstein
- Kapitel .8, Teil 22: Beihilfe in Thüringen
- Kapitel .8, Teil 2: Die Pflegeversicherung
- Kapitel .8, Teil 3: Private Krankenversicherung
- Kapitel .8, Teil 4: Das Beihilferecht des Bundes, Teil 1
- Kapitel .8, Teil 5: Das Beihilferecht des Bundes, Teil 2
- Kapitel .8, Teil 6: Beihilferegelungen in den Ländern
- Kapitel .8, Teil 7: Beihilfe in Baden-Württemberg
- Kapitel .8, Teil 8: Beihilfe in Bayern
- Kapitel .8, Teil 9: Beihilfe in Berlin
- Kapitel .9: Soziales und Familie
- Kapitel 10: Steuern von A bis Z
- Kapitel 11: Stichwortverzeichnis und Autorenübersicht
- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst (Ausgabe 2014) - Übersicht
- Vorspann: DBW - Zusammenschluss der SELBSTHILFEEINRICHTUNGEN für den öffentlichen Dienst