Kapitel 3, Teil 4: Besoldungsrecht des Bundes

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Zurück zur Übersicht von "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst"

Bund – Besoldungstabellen

Der Bund hat zum 01.07.2009 seine Besoldung reformiert. Dabei wurde auch eine neue Tabelle für die A-Besoldung eingeführt, in die sämtliche Beamtinnen und Beamten des Bundes zum 01.07.2009 überführt worden sind. Einzelheiten zur Reform finden Sie auf den Seiten 68 ff. Mit dem Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 wurden/werden die Bezüge in drei Schritten angehoben: zum 01.03.2012 um 3,3 Prozent, zum 01.01.2013 um 1,2 Prozent und zum 01.08.2013 um 1,2 Prozent. Für die Postnachfolgeunternehmen erfolgte mangels Einbau der jährlichen Sonderzahlung in die entsprechenden Bezügebestandteile eigene Beträge, die am Ende des Tabellenteils des Bundes dargestellt werden.

Besoldungstabelle A – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10

Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppe A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 19,67 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,58 Euro.

Besoldungstabelle B – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 108,26 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 337,31 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,37 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 26,84 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21,47 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 16,10 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Bes oldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 106,70 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 113,27 Euro

Besoldungstabelle C – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen der
Bundesbesoldungsordnung A – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppe A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 19,67 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,58 Euro.

*für alle am 30.06. und 01.07.2009 vorhandenen Beamten

Überleitungstabelle Besoldungsordnung R – ab 01.08.2013 (Monatsbeträge in Euro)


Exkl. Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Rund ums Geld im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle 8 Bücher (3 Ratgeber & 5 eBooks) aufgespielt: Wissenswertes für Beam-tinnen und Beamte, Tarifrecht, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder), Beihilferecht (Bund/Länder), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung


 

mehr zu: Ausgabe 2014
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024