Kapitel 3, Teil 10: Besoldungsrecht in Bremen

 

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Bremen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche Grundlage war das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Bremen hat das BBesG (alte Fassung) in Landesrecht überführt – und durch Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften von November 2013 (Inkrafttreten Januar 2014) – die Bemessung und das Aufsteigen des Grundgehalts in der Besoldungsordnung A, R und C nach Stufen und Erfahrungszeiten neu geregelt. Dabei hat das Land Bremen versucht, die Besoldung den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Bremen überträgt das Tarifergebnis nicht zeit – und wirkungsgleich. Vielmehr steigen bei Beamten und Versorgungsempfängern bis einschl. BesGr A 10 die Bezüge zum 01.07.2013 um 2,65 Prozent und zum 01.07.2014 um 2,95 Prozent. Bei den BesGr A 11 und A 12 beträgt die Erhöhung zum 01.07.2013 ein Prozent. Alle übrigen Besoldungsgruppen müssen eine sog. Nullrunde hinnehmen.

Besoldungstabelle A – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 102,55 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 319,51 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentl. Stellenzulagen – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Die Besoldungstabellen für Bremen aktualisieren wir jeweils im Internet:
www.besoldungstabelle.de/bremen


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