Kapitel 3, Teil 19: Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt

 

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Sachsen-Anhalt – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen. Diese Kompetenz wurde bislang dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden, u.a. wurde der Stufenaufstieg durch Besoldungsdienstalter durch Erfahrungsstufen ersetzt. Allerdings ist das Überleitungsrecht deutlich komplizierter als beim Bund. Zuletzt wurden Bezüge durch das Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 01.07.2013 um 2,65 Prozent angehoben.

Die weitere Anhebung gemäß dem Anpassungsgesetz erfolgt in Höhe von 2,95 Prozent erfolgt zum 1.07.2014

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Der Gesetzentwurf (Drs. 6/1994) sieht eine zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses vor. Die Bezüge sollen zum 01.07.2013 um 2,65 Prozent und zum 01.07.2014 um weitere 2,95 Prozent angehoben werden.

Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/sachsen_anhalt

Besoldungstabelle A – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 102,55 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 329,13 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 um je 5,11 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro.

Besoldungstabelle B – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – 01.07.2013 bis 30.06.2014


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