Kapitel .3, Teil 19: Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt
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Sachsen-Anhalt – Besoldungsrecht
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung übertragen. Diese Kompetenz wurde bislang dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden, u.a. wurde der Stufenaufstieg durch Besoldungsdienstalter durch Erfahrungsstufen ersetzt. Allerdings ist das Überleitungsrecht deutlich komplizierter als beim Bund. Zuletzt wurden Bezüge durch das Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 01.07.2013 um 2,65 Prozent angehoben.
Die weitere Anhebung gemäß dem Anpassungsgesetz erfolgt in Höhe von 2,95 Prozent erfolgt zum 1.07.2014
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten
Der Gesetzentwurf (Drs. 6/1994) sieht eine zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses vor. Die Bezüge sollen zum 01.07.2013 um 2,65 Prozent und zum 01.07.2014 um weitere 2,95 Prozent angehoben werden.
Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/sachsen_anhalt
Besoldungstabelle A – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 102,55 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 329,13 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 um je 5,11 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro.
Besoldungstabelle B – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – 01.01.2013 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – 01.07.2013 bis 30.06.2014 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – 01.07.2013 bis 30.06.2014
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mehr zu: Ausgabe 2014
- Kapitel .1: Der öffentliche Sektor
- Kapitel .2, Teil 1: Tarifrecht und Entgelttabellen für den öffentlichen Dienst
- Kapitel .2, Teil 2: Ausgewählte Regelungen des TVöD
- Kapitel .2, Teil 3: Wegweiser zu den Entgelttabellen für den TVöD (Bund und Kommunen)
- Kapitel .2, Teil 4: Neues Tarifrecht für die Beschäftigten der Länder
- Kapitel .2, Teil 5: Auszubildende im öffentlichen Dienst
- Kapitel .3, Teil 10: Besoldungsrecht in Bremen
- Kapitel .3, Teil 11: Besoldungsrecht in Hamburg
- Kapitel .3, Teil 12: Besoldungsrecht in Hessen
- Kapitel .3, Teil 13: Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Kapitel .3, Teil 14: Besoldungsrecht in Niedersachsen
- Kapitel .3, Teil 15: Besoldungsrecht in Nordrhein-Westfalen
- Kapitel .3, Teil 16: Besoldungsrecht in Rheinland-Pfalz
- Kapitel .3, Teil 17: Besoldungsrecht im Saarland
- Kapitel .3, Teil 18: Besoldungsrecht in Sachsen
- Kapitel .3, Teil 19: Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt
- Kapitel .3, Teil 1: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen in Bund und Ländern
- Kapitel .3, Teil 20: Besoldungsrecht in Schleswig-Holstein
- Kapitel .3, Teil 21: Besoldungsrecht in Thüringen
- Kapitel .3, Teil 2: Allgemeines zu Bezügen und Einkommen im öffentlichen Dienst
- Kapitel .3, Teil 3: Wegweiser zu den Besoldungstabellen in Bund und Ländern
- Kapitel .3, Teil 4: Besoldungsrecht des Bundes
- Kapitel .3, Teil 5: Besoldungsrecht der Postnachfolgeunternehmen
- Kapitel .3, Teil 6: Besoldungsrecht in Baden-Wuerttemberg
- Kapitel .3, Teil 7: Besoldungsrecht in Bayern
- Kapitel .3, Teil 8: Besoldungsrecht in Berlin
- Kapitel .3, Teil 9: Besoldungsrecht in Brandenburg
- Kapitel .4, Teil 1: Arbeitszeit und Urlaub von Beamten und Arbeitnehmern
- Kapitel .4, Teil 2: Altersteilzeit im öffentlichen Dienst
- Kapitel .5: Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld
- Kapitel .6: Nebentätigkeitsrecht für Beamte und Tarifbeschäftigte
- Kapitel .7, Teil 1: Rente, Zusatzversorgung, Beamtenversorgung und Private Versorgung
- Kapitel .7, Teil 2: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
- Kapitel .7, Teil 3: Beamtenversorgung in Bund und Ländern
- Kapitel .7, Teil 4: Aktuelles aus Bund und Ländern
- Kapitel .7, Teil 5: Die staatliche Riester-Förderung für Arbeitnehmer und Beamte
- Kapitel .8, Teil 10: Beihilfe in Brandenburg
- Kapitel .8, Teil 11: Beihilfe in Bremen
- Kapitel .8, Teil 12: Beihilfe in Hamburg
- Kapitel .8, Teil 13: Beihilfe in Hessen
- Kapitel .8, Teil 14: Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
- Kapitel .8, Teil 15: Beihilfe in Niedersachsen
- Kapitel .8, Teil 16: Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
- Kapitel .8, Teil 17: Beihilfe in Rheinland-Pfalz
- Kapitel .8, Teil 18: Beihilfe im Saarland
- Kapitel .8, Teil 19: Beihilfe in Sachsen
- Kapitel .8, Teil 1: Gesundheitsversicherung, Pflege und Beihilfe
- Kapitel .8, Teil 20: Beihilfe in Sachsen-Anhalt
- Kapitel .8, Teil 21: Beihilfe in Schleswig-Holstein
- Kapitel .8, Teil 22: Beihilfe in Thüringen
- Kapitel .8, Teil 2: Die Pflegeversicherung
- Kapitel .8, Teil 3: Private Krankenversicherung
- Kapitel .8, Teil 4: Das Beihilferecht des Bundes, Teil 1
- Kapitel .8, Teil 5: Das Beihilferecht des Bundes, Teil 2
- Kapitel .8, Teil 6: Beihilferegelungen in den Ländern
- Kapitel .8, Teil 7: Beihilfe in Baden-Württemberg
- Kapitel .8, Teil 8: Beihilfe in Bayern
- Kapitel .8, Teil 9: Beihilfe in Berlin
- Kapitel .9: Soziales und Familie
- Kapitel 10: Steuern von A bis Z
- Kapitel 11: Stichwortverzeichnis und Autorenübersicht
- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst (Ausgabe 2014) - Übersicht
- Vorspann: DBW - Zusammenschluss der SELBSTHILFEEINRICHTUNGEN für den öffentlichen Dienst